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Singgemeinschaft Buckenhof

Willkommen bei der Singgemeinschaft Buckenhof - Chor

Willkommen bei der Singgemeinschaft Buckenhof, Chor

Gegründet wurde unser Verein im Jahre 1955 als Männerchor unter dem Namen "Singverein Aurora". Vier Jahre später, 1959, erweiterte er sich zu einem gemischten Chor.
Im Jahre 1976 änderten wir den Namen in "Singgemeinschaft Buckenhof". Unser Verein ist Mitglied des Fränkischen Sängerbundes e. V. (www.fsb-online.de).

Zur Singstunde treffen wir uns montags von 19.45 bis 21.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Buckenhof in der Tennenloher Straße 1a.

Außer den mehr als 30 aktiven Sängerinnen und Sängern hat der Verein auch zahlreiche fördernde Mitglieder.


Derzeitiger Vorstand (am 8. Februar 2010 für zwei Jahre wiedergewählt):

1. Vorsitzende: Helga Birwe
Karlsgarten 16
91054 Buckenhof
Tel. 09131/52523

2. Vorsitzende: Gertraud Meininger
Eisenstraße 6
91054 Buckenhof
Tel. 09131/54806

Kassenführerin: Gudrun Firgau
Im Föhrenwald 19
91054 Buckenhof
Tel. 09131/59933

Schriftführerin: Waltraut Firgau
Im Föhrenwald 18
91054 Buckenhof
Tel. 09131/52576

Beisitzer:
(Öffentlichkeitsarbeit)
Wolfgang Breyer
Hallerstr. 7
91054 Buckenhof
Tel. 09131/502280

Notenwart: Helmut Meininger
Eisenstr. 6
91054 Buckenhof
Tel. 09131/54806

Beisitzerin: Therese Straßer
Zeidelweide 9a
91054 Buckenhof
Tel. 09131/51144
   

Chorleiter:

Karl Wieser                            (künstlerische Kurzbiographie)
Buttenheimer Straße 4
90522 Oberasbach
Tel. 0911/9690792



Unser Mitgliedsbeitrag beträgt € 24,50 pro Jahr, fällig zum 1. März (für Einzugsermächtigung wäre unsere Kassenführerin dankbar). Jugendliche ohne eigenes Einkommen sind vom Beitrag befreit.


Bankverbindung:
Sparkasse Erlangen, Zweigstelle Buckenhof
Konto-Nr. 17-000660; BLZ 763 500 00

In der jährlich im Frühjahr stattfindenden Hauptversammlung geben Vorstand und Chorleiter einen Rückblick über die Ereignisse des letzten Jahres und eine Vorschau auf die Planungen für die Chor-Auftritte und die sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Die Hauptversammlung entscheidet über Anträge zur Tätigkeit des Vereins und wählt alle zwei Jahre den Vorstand.